Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
DER MENSCH & KUHNERT GMBH

– Stand 2018 –

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Mensch & Kuhnert GmbH (im Folgenden: „MK“) gegenüber dem Vertragspartner, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

§ 2 UMFANG UND AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGES

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

2.2 Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung – insbesondere Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit ausgeführt. MK ist bevrechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachvervständiger Mitarbeiter zu bedienen.

2.3 Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausvdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2.4 Leistungsänderungsverlangen werden nicht ohne wichtigen Grund von der anderen Vertragspartei abgelehnt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn MK keine ausreichenden Ressourcen zur fristgemäßen Erbringung der Leistungsänderung verfügbar hat, wenn sie nur unter Modifikation der anvgebotenen Abwicklungssysteme möglich ist oder wenn ihre Bezahlung nicht gesichert ist. Bis zur Vereinbarung in Textform ist MK berechtigt, die Arbeiten auf Grundlage der bestehenden Einigung fortzusetzen.

2.5 Ändert sich die Rechtslage nach Erbringung einer Dienstleistung, so ist MK bei laufendem Vertrag nicht verpflichtet, den Vertragspartner auf die Änderungen oder die sich ergebenden Folgerungen hinzuweisen.

§ 3 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

3.1 Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass MK auch ohne derer besonderer Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der MK bekannt werden. Auf Verlangen der MK hat der Vertragspartner die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von MK formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

3.2 MK ist berechtigt, die vom Vertragspartner mitgeteilten Daten als vollständig und richtig zu behandeln. Stellen sich bei der Bearbeitung auffällige Unstimmigkeiten heraus, wird die MK den Vertragspartner hierrüber verständigen.

3.3 Beruht ein Mangel auf einer fehlerhaften Information im Sinne von Abs. 3.1, die der Vertragspartner zu vertreten hat, wird MK im Rahmen eines neuen – entgeltlichen – Auftrages eine Nachbesserung vornehmen.

3.4 Die Art und Weise der Übermittlung notwendiger Daten wird zwischen dem Vertragspartner und der MK vor Erteilung des Auftrags abgestimmt und müssen den Vorgaben der gültigen EU Datenschutz-Grundverordnung und des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen. Datenträger, Daten oder Dateien die der Vertragspartner zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Sollte dies nicht der Fall sein, stellt der Vertragspartner MK von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt der MK alle aus der Benutzung dieser Datenträger eventuell entstandenen Schäden.

§ 4 BERICHTERSTATTUNG UND MÜNDLICHE AUSKÜNFTE

Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern der MK außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich. MK fasst die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich zusammen.

§ 5 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

5.1 Die von MK erstellten Gutachten und Ausarbeitungen sowie sonstige zur Verfügung gestellten Druckstücke und Unterlagen sind nur für eigene Zwecke des Vertragspartners bestimmt. Die Weitergabe an Dritte – hierzu gehören nicht die Gesellschafter des Vertragspartners – bedarf der schriftlichen Zustimmung der MK. Dies gilt nicht, soweit die Weitergabe an Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater des Vertragspartners erfolgt.

5.2 MK behält sich die Urheberrechte an den vorerwähnten Druckstücken ausdrücklich vor.

§ 6 MÄNGELBESEITIGUNG

6.1 Die MK wird im Rahmen des erteilten Auftrags alle Sorgfalt verwenden, die für eine sinnvolle Durchführung notwendig ist und ist dafür verantwortlich, dass die von ihr zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden.

6.2 Die von der MK zu erbringenden Leistungen sind als ordnungsgemäß erbracht bzw., falls es sich um eine Werkleistung handelt, als abgenommen zu betrachten, wenn der Auftraggeber die erbrachten Leistungen rügelos entgegengenommen hat.

6.3 Soweit die MK einen Mangel oder eine Pflichtverletzung zu vertreten hat, ist sie zur unentgeltlichen Nachbesserung verpflichtet, es sei denn, diese hat für den Auftraggeber kein Interesse.

6.4 Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

6.5 Offenbare Unrichtigkeiten wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formale Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Expertise, Gutachten und dgl.) der MK enthalten sind, können jederzeit von der MK, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten kann.

6.6 Schlägt die in 6.3 geregelte Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner Minderung verlangen oder, falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlagens der Nachbesserung für den Auftraggeber ohne Interesse ist, vom Vertrag zurücktreten. Soweit Schadensersatzansprüche bestehen, gilt §§ 7 ff.

§ 7 HAFTUNG

7.1 Die MK haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienst- oder Werkvertragsrechts, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.

7.2 Die MK haftet auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der MK zurückzuführen ist oder falls von ihr eingeschaltete Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In diesen Fällen ist die Haftung der MK auf 500.000 € je einzelnen Schadensfall begrenzt. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn sich der von der MK verursachte Fehler oder die begangene Pflichtverletzung in verschiedenen Jahren ereignen oder wenn der Schaden in verschiedenen Jahren auftritt oder sich auswirkt. Unberührt bleibt die Haftung wegen Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit. Die MK haftet jedoch für einen Schaden, der im Rahmen mehrerer gleichartiger Prüfungen oder gleichartiger einheitlicher Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhender Verstöße entstanden ist, nur bis zur Höhe von 500.000 € ohne Rücksicht darauf, ob der Schaden durch Verstöße in einem Jahr oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren verursacht worden ist. Die Begrenzung der Gesamthaftung der MK gilt deshalb für die gesamte Dauer der zwischen dem Vertragspartner und der MK bestehenden Geschäftsverbindung.

7.3 Die MK hat für die in Punkt 7.1 und 7.2 beschriebene Haftung eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Deutschland AG mit einer Versicherungssumme von 500.000 € je Schaden und Jahr im Sinne von Punkt 7.2 abgeschlossen.

7.4 Gegenstand des Versicherungsschutzes der abvgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist laut der Allgemeinen Versicherungsbedingungen HV 31/13 der Allianz Deutschland AG folgendes: Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit – vom ihm selbst oder einer Person, für die er nach §§ 278, 831 BGB einzutreten hat – begangenen Verstoßes von einem anderen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Ausgenommen sind Ansprüche auf Rückforderung von Gebühren oder Honoraren sowie Erfüllungsansprüche und Erfüllungssurrogate gemäß § 281 i.V. m. § 280 BGB. Versichert sind die nach § 5 RDG erlaubnisfreien Rechtsdienstleistungen.

7.5 Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 12 Monaten geltend gemacht werden; die Ausschlussfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in welchem der Auftraggeber von der Person des Schädigers und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Im Übrigen gelten für Schadensersatzansprüche gegenüber der MK die Vorschriften der §§ 195,199 BGB.

7.6 Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden vom „§ 7 Haftung“ nicht erfasst.

§ 8 SCHWEIGEPFLICHT GEGENÜBER DRITTEN

Die MK ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Vertragspartner bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl, ob es sich dabei um den Vertragspartner selbst oder dessen Geschäftsverbindung handelt, es sei denn, dass der Vertrags-partner sie von dieser Schweigepflicht entbindet. Berichte, Gutachten und sonstige Schriftstücke darf die MK nur mit Einwilligung des Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§ 9 DATENSCHUTZ

9.1 MK und der Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

9.2 Die MK verpflichtet sich, die vom Vertragspartner erhaltenen Daten nur im Rahmen des erteilten Auftrages zu verarbeiten.

9.3 Die MK ist berechtigt, ihr anvertraute Informationen und Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags maschinell zu verarbeiten.

9.4 Die Beauftragung bzw. Einbindung von Dritten (sog. Subunternehmer) im Rahmen eines erteilten Auftrags durch MK, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners.

9.5 Für eventuelle Haftungsansprüche aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf Art. 82 DSGVO verwiesen.

§ 10 VERGÜTUNG

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Vergütung für den jeweiligen Auftrag, nach der von MK im Geschäftsverkehr verwendeten aktuellen Honorartabelle. Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. MK kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Übergabe oder Übermittlung des Auftragsergebnisses von der Erfüllung der vorgenannten Ansprüche abhängig machen.

§ 11 AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN

Die MK bewahrt die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags vom Vertragspartner überlassenen Unterlagen, die von ihr selbst angefertigten Ausarbeitungen sowie den über den Auftrag geführten Schrift-wechsel im Sinne des § 147 Abs. 3 und 4 AO mindestens 10 Jahre – berechnet vom Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen – auf.

Längere Aufbewahrungsfristen können sich aus vertraglichen und/oder gesetzlichen Verjährungsfristen erge-ben.

§ 12 VIRTUELLER DATENRAUM

MK nutzt zur Speicherung, elektronischen Datenübermittlung und zur elektronischen Übermittlung von beauf-tragten Gutachten und Stellungnahmen einen virtuellen Datenraum. Aktuell wird dieser virtuelle Datenraum von der Firma netfiles GmbH, Marktler Str. 2b, 84489 Burghausen, bereitgestellt. In diesem Datenraum werden keine anderen personenbezogenen Daten verarbeitet, gespeichert oder bereitgestellt, die nicht im Vorfeld vom Vertragspartner an MK übermittelt wurden und zur Erledigung des Auftrages / Vertrages notwendig sind. Die Eigenschaften dieses virtuellen Datenraums erfüllen die Definition der Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt § 9 Datenschutz dieser AGB für diesen virtuellen Datenraum.

Damit erfüllt MK die Vorgaben aus dem DSGVO. Sollte ein Vertragspartner die Nutzung dieses virtuellen Datenraums nicht wünschen, kann er dies per Mail an datenschutz@mensch-kuhnert.de oder per Post an MK mit dem Betreff: „Keine Nutzung eines virtuellen Datenraums gewünscht“ mitteilen. Der Vertragspartner erhält dann alle Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Dienstleistungen ausschließlich per Post in Papierform.

§ 13 KÜNDIGUNG

Das Recht zur ordentlichen Kündigung ergibt sich entweder aus der vertraglichen Vereinbarung oder aus den gesetzlichen Bedingungen.

§ 14 RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

14.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der MK unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

14.2 Erfüllungsort ist Blaustein.

14.3 Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen liegt der ausschließliche Gerichtsstand in Ulm. MK ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.

15.2 Sollte diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt das Vertragsverhältnis im Übrigen wirksam. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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