RENTENBERECHNUNGEN
LEISTUNGSBERECHNUNGEN UND LEISTUNGSNACHWEISE IM LEISTUNGSFALL
Bei Rentenbeginn eines Versorgungsberechtigten ist die Höhe der zu zahlenden Rente zu ermitteln. Hierfür wird ein Leistungsnachweis erstellt, der auch dem Versorgungsberechtigten ausgehändigt werden kann, um der Auskunftspflicht nach § 4 BetrAVG zu genügen.
BERECHNUNG VON ANWARTSCHAFTEN BEIM DIENSTAUSTRITT
Beim vorzeitigen Dienstaustritt von Mitarbeitern können diese nach § 2 BetrAVG eine unverfallbare Anwartschaft auf Versorgungsleistungen erreichen. Die Höhe dieser Anwartschaft muss separat ermittelt werden. Sie dient zum einen der weiteren Bilanzierung der Verpflichtung und zum anderen der Information für den ehemaligen Mitarbeiter. Hierzu erstellen wir den nötigen Leistungsnachweis.
KOSTEN
- Ab 109,65 € pro Person bei Kunden mit Dienstleistungsvertrag
- Kollektivpreise auf Anfrage
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt.