Die Mensch & Kuhnert GmbH bietet wirtschaftsmathematische Lösungen gemäß Ihrer individuellen Anforderungen. Ob
versicherungsmathematisches Gutachten für die Steuer- und Handelsbilanz, oder Berechnungen von Versorgungsausgleichsvorschlägen – wir verfügen über interdisziplinäre Qualifikation in den Bereichen Mathematik und Informatik, sowie der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre und besitzen fundierte Praxiskenntnisse im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.
Möchten Sie ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellen lassen, sind wir Ihr erfahrener Ansprechpartner. Weil Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen zielführende Wirkung haben müssen, legen wir großen Wert auf eine ausführliche und kompetente Beratung. Auch nach der Gutachtenerstellung stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
VORTEILE NUTZEN
Wir bieten ein versicherungsmathematisches Gutachten zum Fixpreis. Zudem profitieren Sie von einer einfachen Beauftragung und effektiver sowie zielführender Kommunikation. Wir hören Ihnen zu, stellen Fragen und geben Anregungen.
Ein versicherungsmathematisches Gutachten umfasst folgende Bereiche:
- Pensionsrückstellungen
- Jubiläumsrückstellungen
- Altersteilzeitrückstellungen
- Versorgungsausgleichsvorschläge
- Lastwert bzw. Fehlbetrag von Unterstützungskassen
Wir liefern stets pünktlich und zuverlässig – nutzen Sie in dringenden Fällen unseren Express-Service. Mit unseren Kompetenzbereichen entlasten wir Ihr Unternehmen – so haben Sie mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft und können Kapazitäten besser nutzen.
GUTACHTEN PENSIONSRÜCKSTELLUNG
Für unmittelbare Versorgungszusagen müssen für den Ausweis in der Bilanz Pensionsrückstellungen berechnet werden. Dies gilt sowohl für die Steuerbilanz als auch für die Handelsbilanz. Die Berechnung der Pensionsrückstellung muss alljährlich in einem versicherungsmathematischen Gutachten erfolgen.
Ein versicherungsmathematisches Gutachten beinhaltet die Kurzbeschreibung der bewerteten Versorgungsverpflichtungen, die Daten zu den bewerteten Personen (auf Wunsch auch anonymisiert) sowie die Berechnung der Pensionsrückstellung zum Bilanzstichtag nach § 253 HGB und nach § 6a EStG.
Zudem liefert ein versicherungsmathematisches Gutachten den detaillierten Ausweis von Veränderungen der Pensionsrückstellung (Verbrauch, Zuführung, Auflösung), Informationen zu Verteilungsbeträgen bei der Nutzung von Bilanzierungswahlrechten, Unterschiedsbetrag bzw. Ausschüttungssperre gemäß § 253 (6) HGB, ein Kurztestat für den Pensionssicherungsverein, und soweit vorhanden, die Höhe des saldierungspflichtigen Vermögens.
Die Lieferung der Berechnung der Pensionsrückstellung bieten wir sowohl elektronisch als auch postalisch an. Auch die Klärung von Fragen der Wirtschaftsprüfer, Stellungnahmen bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, sowie die telefonische Erläuterung der Berechnungsergebnisse für die Pensionsrückstellung gehören zu unseren umfassenden Serviceleistungen. In dringenden Fällen ist ein versicherungsmathematisches Gutachten innerhalb von zwei Werktagen (Express-Service) möglich.
JUBILÄUMSRÜCKSTELLUNG UND ALTERSTEILZEIT
Zahlen Unternehmen Ihren Mitarbeitern bei Dienstjubiläen Vergünstigungen, sind dafür Jubiläumsgeldrückstellungen zu bilden – auch dann, wenn Leistungen nicht in Form von Geld, sondern als Sachleistung, oder in Form von Gutscheinen erbracht werden. Jubiläumsrückstellungen sind in der Handelsbilanz gemäß § 253 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen – hierbei sind auch Trendannahmen für die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung, das Gehalt und die Fluktuation der Mitarbeiter zu berücksichtigen.
In der Bilanz ist auch eine Altersteilzeitrückstellung für den Erfüllungsrückstand und die ungewisse Verbindlichkeit aus künftigen Aufstockungsbeiträgen zu bilden. Während die Abzinsung in der Steuerbilanz mit 5,5% erfolgt, gelten für die Berechnung der Altersteilzeitrückstellung in der Handelsbilanz die Zinsdaten von der Bundesbank gemäß § 253 HGB, zudem sind Gehaltstrends zu berücksichtigen.
Ein versicherungsmathematisches Gutachten beinhaltet die Berechnung der Jubiläumsrückstellung/Altersteilzeitrückstellungen nach EStG, HGB, IFRS, oder US-GAAP, die Hilfestellung bei Rückfragen von Behörden oder Anwälten, sowie ein 15-minütiges Telefonat zur Klärung von Fragen in Zusammenhang mit dem Gutachten.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
LASTWERTGUTACHTEN
Für sogenannte pauschaldotierte Unterstützungskassen müssen jährlich Lastwertgutachten erstellt werden. Zusätzlich zur steuerlich zulässigen Zuwendung und zum zulässigen Kassenvermögen muss hier eine vorhandene Unterdeckung nach Art. 28 EGHGB für die Anhangangabe zur Handelsbilanz berechnet und ausgewiesen werden.
Auch bei Auslagerung einer unmittelbaren Versorgungszusage (Pensionszusage) auf einen mittelbaren Durchführungsweg (Unterstützungskasse oder Pensionsfonds) muss geprüft werden, inwieweit eine Unterdeckung bezogen auf den bisherigen Erfüllungsbetrag der Verpflichtung nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB besteht.
Ein versicherungsmathematisches Gutachten zum Lastwert wird elektronisch und postalisch geliefert. Zudem gehört ein Telefonat zur Klärung von Fragen, die Berechnung der steuerlich zulässigen Zuwendungen und des steuerlich zulässigen Kassenvermögens nach § 4d EStG, die Prüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe e in Verbindung mit § 6 Abs. 5 KStG (partielle Steuerpflicht) sowie die Prüfung einer Unterdeckung i. S. von Art. 28 EGHGB (Lastwert) zum Leistungsumfang.
UMFASSENDEN SERVICE GENIESSEN
Unser Anspruch ist die Lieferung von Leistungen höchster Qualität. Wir sind stets bestrebt, flexibel und schnell auf Kundenwünsche und veränderte Marktsituationen zu reagieren.
Bei Mensch & Kuhnert profitieren Sie von einer klaren und transparenten Leistungs- und Kostenstruktur. Kontaktieren Sie uns gerne für ein ausführliches und kostenloses Beratungsgespräch, in dem Sie uns in aller Ruhe Ihr Anliegen schildern können. So wissen wir, welche Leistungen für Ihr Vorhaben nötig sind und können Ihnen auf Grund dessen ein konkretes Angebot erstellen.