Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellung

Für unmittelbare Versorgungszusagen, umgangssprachlich Pensionszusagen genannt, sind für den Ausweis in der Bilanz Pensionsrückstellungen zu berechnen. Dies gilt sowohl für die Steuerbilanz als auch für die Handelsbilanz. Die Berechnung der Pensionsrückstellung muss alljährlich in einem versicherungsmathematischen Gutachten erfolgen.
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DAS VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE GUTACHTEN LIEFERT FOLGENDE INFORMATIONEN:

  • Kurzbeschreibung der bewerteten Versorgungsverpflichtungen
  • Daten zu den bewerteten Personen (auf Wunsch anonymisiert)
  • Berechnung der Pensionsrückstellung zum Bilanzstichtag nach § 253 HGB und nach § 6a EStG
  • Detaillierter Ausweis von Veränderungen der Pensionsrückstellung (Verbrauch, Zuführung, Auflösung)
  • Höhe des saldierungspflichtigen Vermögens (soweit vorhanden)
  • Informationen zu Verteilungsbeträgen bei der Nutzung von Bilanzierungswahlrechten
  • Unterschiedsbetrag bzw. Ausschüttungssperre gemäß § 253 (6) HGB
  • Kurztestat für den Pensionssicherungsverein

UNSERE BESONDEREN SERVICES

  • Lieferung der Berechnung der Pensionsrückstellung elektronisch und postalisch
  • Klärung von Fragen der Wirtschaftsprüfer
  • Stellungnahmen bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt
  • Telefonische Erläuterung der Berechnungsergebnisse für die Pensionsrückstellung
  • Lieferung der Berechnung der Pensionsrückstellung binnen 2 Werktagen (Express-Service) möglich

BERECHNUNG VON PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN FÜR DIREKTZUSAGEN NACH INTERNATIONALEM RECHT

Für die Bilanzierung von Versorgungszusagen im internationalen Jahresabschluss (IFRS oder US-GAAP) sind gesonderte Berechnungen der Pensionsrückstellung zu erstellen. Neben Bewertungsparametern, die von der deutschen Handelsbilanz abweichen, sind umfangreiche Angaben für den Anhang und diverse Sensitivitätsanalysen zu erstellen. Hierbei soll untersucht werden, welche Auswirkungen eine Änderung von einzelnen Bewertungsparametern auf die Berechnung der Höhe der Versorgungsverpflichtung hat.

UNSER GUTACHTEN LIEFERT IHNEN FOLGENDE INFORMATIONEN:

  • Ausweis der Pensionsrückstellung (Defined Benefit Obligation) zum Bilanzstichtag inklusive Überführung der Vorjahreswerte
  • Ausweis von Zinsaufwand (interest cost), Dienstzeitaufwand (service cost), erwartete Rentenzahlungen (expected benefits) und Prognose für die Pensionsrückstellung des Folgejahres (expected DBO)
  • Ermittlung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten (actuarial gain/loss) und Gliederung in den Effekt aus Bewertungsänderung (change of assumptions) und erfahrungsbedingten Anpassungen (experience adjustments)

SENSITIVITÄTSANALYSEN DER PENSIONSRÜCKSTELLUNG KÖNNEN WIR UNTER ANDEREM FÜR FOLGENDE BEWERTUNGSPARAMETER BERECHNEN:

  • Rechnungszins
  • Gehaltstrend
  • Rententrend
  • Fluktuation
  • Sterblichkeit
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VERSICHERUNGSMATHEMATISCHEM GUTACHTEN ÜBER PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

Für unmittelbare Ansprüche auf Altersversorgungsleistungen eines Arbeitnehmers sind Rückstellungen sowohl in der Steuerbilanz, als auch in der Handelsbilanz zu bilden. Die Rückstellungen unterliegen verschiedenen Vorgaben, wobei die real zu erwartenden Ansprüche zu kalkulieren sind, denn sofern ein Betrieb Renten zugesagt hat, muss er diese in der Regel ein Leben lang an den Versorgungsberechtigten zahlen. Unser Büro übernimmt die notwendigen Berechnungen und erstellt ein Gutachten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen über die Höhe der Pensionsrückstellung.

RÜCKSTELLUNG ZUR PENSION

Die betriebliche Versorgungsleistung steht einem Arbeitnehmer zwar zu, es ist aber nicht sicher, wie lange dieser in ihrem Unternehmen tätig ist, oder, in welcher Höhe die Pensionsansprüche mit Rentenbeginn tatsächlich fällig werden. Dabei spielt unter anderem die Lebenserwartung eine wichtige Rolle, denn die Rückstellungen für Pensionen werden in Höhe der erwarteten Leistungen bilanziert. Die Berechnung erfolgt dabei jährlich aufbauend auf den Werten des Vorjahres. So erhalten Sie eine saubere Überführungsrechnung mit allen Positionen für die Gewinn- und Verlustrechnung und können die Veränderung der Pensionsrückstellung sauber verbuchen.

Es gibt weitere Parameter bei der Bewertung der Versorgungszusage zu berücksichtigen. Die Höhe der Rückstellungen ist auch von der Gehaltsentwicklung abhängig. Ein weiterer Faktor ist die Anpassung der laufenden Renten. Diese ist nicht alleine vom Arbeitgeber, sondern insbesondere auch von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig.

Der Gesetzgeber ändert in jeder Legislaturperiode wichtige Details, die auch die Pensionsrückstellung betreffen. Um immer auf dem aktuellsten Stand zu sein, sollten Betriebe grundsätzlich die Expertise von Gutachtern hinzuziehen. Eine eigenständige Kalkulation ist in der Regel schon mangels der anzuwendenden Richttafeln unwirtschaftlich, zudem unterlaufen Ihnen aufgrund der komplexen Berechnungsvorgänge schnell Fehler, die Sie als Unternehmer teuer bezahlen.

SERVICELEISTUNGEN

Unser Büro arbeitet für Sie. Gutachten für bis zu 5 Personen können Sie gern direkt online über unsere Formulare beauftragen. Bei größeren Kollektiven lassen Sie uns bitte zunächst eine Nachricht zukommen oder rufen uns direkt an. Wir besprechen dann alle weiteren Details, wie Preis, benötigte Unterlagen und die Art der Datenübermittlung.

In der Zusammenarbeit bieten wir Ihnen verschiedene Optionen. Schließen Sie mit uns einen Dienstleistungsvertrag über drei oder fünf Jahre ab, so sparen Sie pro Jahr einen festgelegten prozentualen Anteil. Bitte denken Sie dran, dass die Versorgungszusage jährlich berechnet werden muss, weshalb sich eine mehrjährige Bindung an einen zuverlässigen Partner lohnt.

Benötigen Sie die Unterlagen per Express, dann stellen wir Ihnen diese binnen zwei Werktagen elektronisch zu. Beachten Sie bitte, dass eine Bearbeitung nicht an Feiertagen innerhalb der Werkwoche erfolgt, selbst dann, wenn Ihr Unternehmen im laufenden Betrieb tätig ist. Wir bieten Ihnen nationale und internationale Gutachten zur Pensionsrückstellung. Bei internationalen Gutachten sind weitere Parameter hinzuzuziehen, weshalb Sie uns bitte direkt darüber informieren müssen.

Haben Sie Fragen zur Pensionsrückstellung, dann kontaktieren Sie uns direkt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

VERSICHERUNGSMATHEMATISCHES GUTACHTEN FÜR DIE STEUER- UND HANDELSBILANZ

Die Mensch & Kuhnert GmbH bietet wirtschaftsmathematische Lösungen gemäß Ihrer individuellen Anforderungen. Ob versicherungsmathematisches Gutachten für die Steuer- und Handelsbilanz, oder Berechnungen von Versorgungsausgleichsvorschlägen – wir verfügen über interdisziplinäre Qualifikation in den Bereichen Mathematik und Informatik, sowie der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre und besitzen fundierte Praxiskenntnisse im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.

Möchten Sie ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellen lassen, sind wir Ihr erfahrener Ansprechpartner. Weil Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen zielführende Wirkung haben müssen, legen wir großen Wert auf eine ausführliche und kompetente Beratung. Auch nach der Gutachtenerstellung stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

VORTEILE NUTZEN

Wir bieten ein versicherungsmathematisches Gutachten zum Fixpreis. Zudem profitieren Sie von einer einfachen Beauftragung und effektiver sowie zielführender Kommunikation. Wir hören Ihnen zu, stellen Fragen und geben Anregungen.

Ein versicherungsmathematisches Gutachten umfasst folgende Bereiche:

  • Pensionsrückstellungen
  • Jubiläumsrückstellungen
  • Altersteilzeitrückstellungen
  • Versorgungsausgleichsvorschläge
  • Lastwert bzw. Fehlbetrag von Unterstützungskassen

Wir liefern stets pünktlich und zuverlässig – nutzen Sie in dringenden Fällen unseren Express-Service. Mit unseren Kompetenzbereichen entlasten wir Ihr Unternehmen – so haben Sie mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft und können Kapazitäten besser nutzen.

GUTACHTEN PENSIONSRÜCKSTELLUNG

Für unmittelbare Versorgungszusagen müssen für den Ausweis in der Bilanz Pensionsrückstellungen berechnet werden. Dies gilt sowohl für die Steuerbilanz als auch für die Handelsbilanz. Die Berechnung der Pensionsrückstellung muss alljährlich in einem versicherungsmathematischen Gutachten erfolgen.

Ein versicherungsmathematisches Gutachten beinhaltet die Kurzbeschreibung der bewerteten Versorgungsverpflichtungen, die Daten zu den bewerteten Personen (auf Wunsch auch anonymisiert) sowie die Berechnung der Pensionsrückstellung zum Bilanzstichtag nach § 253 HGB und nach § 6a EStG.

Zudem liefert ein versicherungsmathematisches Gutachten den detaillierten Ausweis von Veränderungen der Pensionsrückstellung (Verbrauch, Zuführung, Auflösung), Informationen zu Verteilungsbeträgen bei der Nutzung von Bilanzierungswahlrechten, Unterschiedsbetrag bzw. Ausschüttungssperre gemäß § 253 (6) HGB, ein Kurztestat für den Pensionssicherungsverein, und soweit vorhanden, die Höhe des saldierungspflichtigen Vermögens.

Die Lieferung der Berechnung der Pensionsrückstellung bieten wir sowohl elektronisch als auch postalisch an. Auch die Klärung von Fragen der Wirtschaftsprüfer, Stellungnahmen bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, sowie die telefonische Erläuterung der Berechnungsergebnisse für die Pensionsrückstellung gehören zu unseren umfassenden Serviceleistungen. In dringenden Fällen ist ein versicherungsmathematisches Gutachten innerhalb von zwei Werktagen (Express-Service) möglich.

JUBILÄUMSRÜCKSTELLUNG UND ALTERSTEILZEIT

Zahlen Unternehmen Ihren Mitarbeitern bei Dienstjubiläen Vergünstigungen, sind dafür Jubiläumsgeldrückstellungen zu bilden – auch dann, wenn Leistungen nicht in Form von Geld, sondern als Sachleistung, oder in Form von Gutscheinen erbracht werden. Jubiläumsrückstellungen sind in der Handelsbilanz gemäß § 253 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen – hierbei sind auch Trendannahmen für die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung, das Gehalt und die Fluktuation der Mitarbeiter zu berücksichtigen.

In der Bilanz ist auch eine Altersteilzeitrückstellung für den Erfüllungsrückstand und die ungewisse Verbindlichkeit aus künftigen Aufstockungsbeiträgen zu bilden. Während die Abzinsung in der Steuerbilanz mit 5,5% erfolgt, gelten für die Berechnung der Altersteilzeitrückstellung in der Handelsbilanz die Zinsdaten von der Bundesbank gemäß § 253 HGB, zudem sind Gehaltstrends zu berücksichtigen.

Ein versicherungsmathematisches Gutachten beinhaltet die Berechnung der Jubiläumsrückstellung/Altersteilzeitrückstellungen nach EStG, HGB, IFRS, oder US-GAAP, die Hilfestellung bei Rückfragen von Behörden oder Anwälten, sowie ein 15-minütiges Telefonat zur Klärung von Fragen in Zusammenhang mit dem Gutachten.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

LASTWERTGUTACHTEN

Für sogenannte pauschaldotierte Unterstützungskassen müssen jährlich Lastwertgutachten erstellt werden. Zusätzlich zur steuerlich zulässigen Zuwendung und zum zulässigen Kassenvermögen muss hier eine vorhandene Unterdeckung nach Art. 28 EGHGB für die Anhangangabe zur Handelsbilanz berechnet und ausgewiesen werden.

Auch bei Auslagerung einer unmittelbaren Versorgungszusage (Pensionszusage) auf einen mittelbaren Durchführungsweg (Unterstützungskasse oder Pensionsfonds) muss geprüft werden, inwieweit eine Unterdeckung bezogen auf den bisherigen Erfüllungsbetrag der Verpflichtung nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB besteht.

Ein versicherungsmathematisches Gutachten zum Lastwert wird elektronisch und postalisch geliefert. Zudem gehört ein Telefonat zur Klärung von Fragen, die Berechnung der steuerlich zulässigen Zuwendungen und des steuerlich zulässigen Kassenvermögens nach § 4d EStG, die Prüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe e in Verbindung mit § 6 Abs. 5 KStG (partielle Steuerpflicht) sowie die Prüfung einer Unterdeckung i. S. von Art. 28 EGHGB (Lastwert) zum Leistungsumfang.

UMFASSENDEN SERVICE GENIESSEN

Unser Anspruch ist die Lieferung von Leistungen höchster Qualität. Wir sind stets bestrebt, flexibel und schnell auf Kundenwünsche und veränderte Marktsituationen zu reagieren.

Bei Mensch & Kuhnert profitieren Sie von einer klaren und transparenten Leistungs- und Kostenstruktur. Kontaktieren Sie uns gerne für ein ausführliches und kostenloses Beratungsgespräch, in dem Sie uns in aller Ruhe Ihr Anliegen schildern können. So wissen wir, welche Leistungen für Ihr Vorhaben nötig sind und können Ihnen auf Grund dessen ein konkretes Angebot erstellen.