Bei der Altersteilzeit Berechnung ist zunächst zu prüfen, ob die Altersteilzeit im Blockmodell oder in einer anderen Form geregelt ist. Für alle Varianten gilt, dass der Arbeitgeber das Entgelt während der Altersteilzeit um 20% aufzustocken hat. Diese 20% vereinnahmt der Arbeitnehmer steuerfrei, sie erhöhen jedoch die Steuerprogression. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 80% des Entgelts während der Altersteilzeit. Hierdurch wird gewährleistet, dass dem Arbeitnehmer keine deutlichen Nachteile durch die Altersteilzeit entstehen. Manche Arbeitgeber gewähren zusätzlich auch eine Abfindung bei Beendigung der Altersteilzeit.
Die Berechnung der Altersteilzeit kann sich also beispielhaft so gestalten:
Gehalt vor der Altersteilzeit: 2.500 €
Gehalt während der Altersteilzeit: 1.250 € + Aufstockung des Gehalts während der Altersteilzeit: 250 €
Der Arbeitgeber bezahlt während der Altersteilzeit Sozialversicherungsbeiträge auf das Altersteilzeitgehalt und zusätzlich den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 80% von 1.250 €, also auf 1.000 €.