Altersteilzeit Blockmodell

Das Blockmodell ist die häufigste Gestaltungsform der Altersteilzeit. Hier wird die restliche Zeit bis zum Ruhestand in 2 Blöcke geteilt. Im ersten Block (Arbeitsphase) wird voll gearbeitet, während im zweiten Block (Freistellungsphase) nicht mehr gearbeitet wird. Das Gehalt wird während der gesamten Dauer der Altersteilzeit zur Hälfte gezahlt. Die sonstigen Regelungen betreffend die Aufstockungszahlungen und Sozialversicherungsbeiträge richten sich nach den allgemeinen Regelungen der Altersteilzeit Berechnung.

Aus bilanzieller Sicht ergeben sich beim Blockmodell der Altersteilzeit die folgenden Auswirkungen:

Die Altersteilzeitrückstellung setzt sich zusammen aus Erfüllungsrückstand und ungewisser Verbindlichkeit, wobei lediglich Altersteilzeit nach dem Blockmodell Auswirkungen auf die Steuerbilanz hat. Der Erfüllungsrückstand  entsteht dadurch, dass in der Arbeitsphase im Blockmodell voll gearbeitet, aber nur zur Hälfte gezahlt wird. Die zweite Hälfte des Gehalts fließt erst später in der Freistellungsphase. Dieses „rückständige“ Gehalt ist bereits erdient und daher auch steuerlich als Rückstellung zu erfassen. Da diese Gehaltsbestandteile bereits durch erbrachte Arbeit finanziert sind, stehen diese dem Arbeitnehmer auch im Todesfall zu. Die Rückstellung für den Erfüllungsrückstand ist daher nur abzusinsen und nicht versicherungsmathematisch zu bewerten.

Die ungewissen Verbindlichkeiten enthalten die Aufstockungsbeträge zum Gehalt und zur gesetzlichen Sozialversicherung. Da diese Zahlungen bei Tod eines Arbeitnehmers entfallen sind die entsprechenden Rückstellungen versicherungsmathematisch zu bewerten.

Die genauen Berechnungsvorschriften sind für die Handelsbilanz im IDW-Schreiben IDW RS HFA 3 und für die Steuerbilanz im BMF-Schreiben vom 28. März 2007 und 11. März 2008 geregelt.