Berechnung Rentenbarwert

Der Rentenbarwert beschreibt den Wert einer entsprechenden Rente zu einem bestimmten Betrachtungszeitpunkt.

Berechnung

Die exakte, den steuerrechtlichen und rechtlichen Vorschriften entsprechende, Berechnung eines Rentenbarwerts ist eine komplexe Angelegenheit und sollte von Experten durchgeführt werden. Um ein grobes „Gefühl“ für die Höhe eines Rentenbarwerts (Barwert bei Erreichen der Altersgrenze) zu erhalten, kann man nach folgender Faustformel verfahren:

  • Bei einer männlichen Person 40 Jahre alt (nur Altersversorgung, keine Dynamik ,  Rente ab Vollendung des 65. Lebensjahres)  beträgt der Barwert zum 65. Lebensjahr etwa das 11,6-fache der zugesagten Jahresrente.
  • Kommt  eine Witwenversorgung hinzu, beträgt der Barwert etwa das 12,9-fache der zugesagten Jahresrente.
  • Dynamik: Jeder Prozentsatz, um den die laufenden Leistungen dynamisiert werden sollen, führt zu einer Erhöhung des Barwertes um ca. 10 %.

Beispiel (steuerrechtlich):

  • Mann,  40 Jahre,  Altersrente 1.500 € p.M. ,  Witwenrente 60 % der Altersrente. Bei Erreichen des vereinbarten Pensionsalters von 65 Jahren beträgt die Rückstellung ca. 232.00 €.
  • Wurde zusätzlich eine Dynamik von 2% für laufende Renten vereinbart,würde die Rückstellung ca.  281.000 € betragen.