Betriebliche Altersversorgung

Wie funktioniert betriebliche Altersversorgung?

Die betriebliche Altersversorgung gliedert sich in fünf Durchführungswege:

  1. Direktversicherung
  2. Pensionskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Unterstützungskasse
  5. Pensionszusage oder Direktzusage

Die grundsätzliche Funktionsweise der betrieblichen Altersversorgung

Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung weisen zum Teil deutliche Unterschiede auf, in ihrer grundsätzlichen Funktionsweise jedoch sind sich die Durchführungswege jedoch ähnlich:

  • Der Arbeitgeber macht gegenüber seinem Arbeitnehmer oder auch Geschäftsführer eine Versorgungszusage. Diese kann neben der klassischen Altersrente auch zusätzliche Leistungen beinhalten, etwa Leistungen im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit.
  • Während der Zeit zwischen der Erteilung dieser Zusage und dem Eintritt des Versorgungsfalles – der sogenannten Anwartschaft – zahlen entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer oder beide gemeinsam die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung
  • Wenn der Versorgungsfall eintritt, beginnt die Auszahlung der zugesagten Leistungen an den Versorgungsberechtigten.

Funktionsweise der betrieblichen Altersversorgung – interne und extervne Durchführungswege

Von den insgesamt fünf Durchführungswegen werden vier als „extern“ bezeichnet und einer als „intern“. Dabei handelt es sich um eine Einteilung nach dem Gesichtspunkt, ob die gesamte Durchführung der betrieblichen Altersversorgung beim Trägerunternehmen selbst verbleibt oder nicht. Die vier externen Durchführungswege sind:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse

Ihnen ist gemeinsam, dass die Verpflichtung zur Erfüllung der gemachten Versorgungszusage auf einen externen Versorgungsträger ausgelagert wird. Es handelt sich dabei jeweils um einen rechtlich und steuerlich eigenständigen Rechtsträger.

Allein die Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) ist ein interner Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung: Hier erbringt das Unternehmen als Versorgungsträger unmittelbar sämtliche Versorgungsleistungen. Weil bei der Pensionszusage das Unternehmen selbst die Leistungen an die Rentenempfänger auszahlt, muss es im Voraus Pensionsrückstellungen bilden, um die Finanzierung zu sichern. Deswegen erscheint in diesem Falle die betriebliche Altersversorgung auch in der Bilanz.

Was ist betriebliche Altersversorgung?

Betriebliche Altersversorgung ist eine Versorgungsleistung für den Fall von Tod, Invalidität oder Erreichen der Altersgrenze, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gewährt wird.

Rechtsgrundlage ist das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ von 1974, kurz BetrAVG oder Betriebsrentengesetz. Hierin sind die wesentlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung geregelt:

  • die zulässigen Durchführungswege
  • die Unverfallbarkeit von Anwartschaften
  • Möglichkeiten der Übertragung
  • Maßnahmen zur Insolvenzsichevrung
  • Anpassungsvorschriften
  • steuerliche Vorschriften

Hervorzuheben ist hierbei das Recht des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Dieses ist in § 1a BetrAVG geregelt und bietet für jeden Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Teil seines unversteuerten Bruttoeinkommens direkt für die betriebliche Altersversorgung zu nutzen.

Welche Vorteile bietet betriebliche Altersversorgung?

Die betriebliche Altersversorgung bietet viele Vorteile, und zwar sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer

  • Durch Entgeltumwandlung lassen sich Spareffekte bei der Einkommensteuer und den Sozialabgaben erzielen.
  • Je nach Durchführungsweg bleiben die eingezahlten Beiträge während der Anwartschaft entweder komplett oder zumindest bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei.
  • Es können zusätzliche Leistungen vereinbart werden (Hinterbliebenenschutz, Invalidenrente).
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die betriebliche Altersversorgung in vielen Fällen mitgenomvmen werden.

Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitgeber

  • Arbeitgeber-Zuwendungen zur betrieblichen Altersversorgung können steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
  • Bei Entgeltumwandlung spart auch der Arbeitgeber Lohnnebenkosten.
  • Die betriebliche Altersversorgung ist bei der entsprechenden Wahl eines geeigneten Durchführungsweges (Pensionszusage oder Unterstützungskasse) auch Versorgungszusagen gegenüber (Gesellschafter-) Geschäftsführern geeignet.

Senkung der Lohnnebenkosten mit einer bAV

Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse

  • Steuerfreiheit der eingezahlten Beiträge bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Weiterer Steuerfreibetrag von 1800 Euro pro Jahr möglich
  • Zuwendungen des Arbeitgebers voll als Betriebsausgaben absetzbar
  • bei Entgeltumwandlung: Steuerersparnisse bei der Einkommensteuer

Pensionszusage und Unterstützungskasse

  • volle Steuerfreiheit der eingezahlten Beiträge durch nachgelagerte Besteuerung
  • Zuwendungen des Arbeitgebers voll als Betriebsausgaben absetzbar
  • bei Entgeltumwandlung: Steuerersparnisse bei der Einkommensteuer

Zusätzlicher Steuervorteil der Pensionszusage für das Unternehmen

Die Pensionszusage ist der einzige interne Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, das heißt, dass sowohl die Zusage als auch die Verpflichtung zu deren Erfüllung beim Trägerunternehmen verbleiben. Das hat zur Folge, dass zum Zweck der Rückdeckung der Versorgungszusage sogenannte innerbetriebliche Rückstellungen gebildet werden müssen. Diese wiederum werden bei der Bilanzierung als Fremdkapital gelistet – sie wirken somit gewinnmindernd und damit auch steuersenkend.

Steuerliche Behandlung der Durchführungswege beim Arbeitnehmer

  Ansparphase Auszahlungsphase
Pensionszusage
  • steuerfrei
  • als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit voll steuerpflichtig
Unterstützungskasse
  • steuerfrei
  • als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit voll steuerpflichtig
Direktversicherung
  • bis 4% der BBG + 1.800 EUR steuerfrei
  • Sonderausgabenabzug oder Zulage
  • Pauschalsteuer
  • sonstige EK (voll steuerpflichtig) bei Verträgen nach § 3.63 EStG
  • Ertragsanteilsbesteuerung, Kapital steuerfrei bzw. 12/60er-Regel bei Altverträgen nach § 40 b EStG
Pensionskasse
  • bis 4% der BBG + 1.800 EUR steuerfrei
  • Sonderausgabenabzug oder Zulage
  • Pauschalsteuer
  • sonstige EK (voll steuerpflichtig) bei Verträgen nach § 3.63 EStG
  • Ertragsanteilsbesteuerung, Kapital steuerfrei bzw. 12/60er-Regel bei Altverträgen nach § 40 b EStG
Pensionsfonds
  • bis 4% der BBG + 1.800 EUR steuerfrei
  • Sonderausgabenabzug oder Zulage
  • Pauschalsteuer
  • sonstige EK (voll steuerpflichtig) bei Verträgen nach § 3.63 EStG

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Zusatzleistungen in der betrieblichen Altersversorgung

In § 1 des „Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) ist explizit vermerkt, dass die betriebliche Altersversorgung neben der klassischen Altersrente auch Maßnahmen zur Versorgung von Hinterbliebenen sowie Maßnahmen zur Versorgung bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) beinhalten kann.

Betriebliche Altersversorgung mit Hinterbliebenenversorgung

Hinterbliebene im Sinne des BetrAVG sind die folgenden Personen:

  • der Ehepartner oder auch der ehemalige Ehepartner
  • eingetragene Lebenspartner
  • Kinder, für die noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht

Für die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen kann je nach dem gewählten Durchführungsweg entweder eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente vereinbart werden, in manchen Fällen besteht auch ein Wahlrecht.

Betriebliche Altersversorgung mit Schutz bei Berufsunfähigkeit

Diese zusätzliche Leistung bietet eine Absicherung für den Fall, dass der Versorgungsberechtigte seinen eigenen Lebensunterhalt dauerhaft nicht mehr selbst durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verdienen kann. Auch der Invaliditätsschutz kann entweder als Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rente vereinbart werden.

Wie hoch sollte der monatliche Beitrag für die betriebliche Altersversorgung sein?

Die Höhe des monatlichen Beitrags zur Betriebsrente richtet sich natürlich in erster Linie nach den Ansprüchen des jeweiligen Arbeitnehmers. Experten gehen davon aus, dass insgesamt etwa zehn Prozent des aktuellen Nettoeinkommens in die Altersversorgung investiert werden müssen, um den Lebensstandard im Alter in etwa halten zu können. Für die Festlegung des Beitrags sollte daher auch mit in Betracht gezogen werden,

  • ob ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht,
  • ob außerdem eine private Altersversorgung abgeschlossen wurde und
  • ob der Arbeitgeber den Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Zuwendungen aufstockt.

Neben der Ermittlung des individuellen Bedarfs sind auch steuerliche Aspekte zu beachten. Je nach dem gewählten bzw. angebotenen Durchführungsweg sind die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung während der Anwartschaft entweder

  • in beliebiger Höhe (Pensionszusage, Unterstützungskasse) oder
  • bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung

steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt in diesem Fall erst, wenn die Leistungen ausgezahlt werden.

Kann man die Beitragshöhe ändern?

Erfolgt die Altersversorgung über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse, so ist die Senkung oder Erhöhung der Beiträge jederzeit problemlos möglich. Es gibt jedoch bei beiden Durchführungswegen jeweils einen Mindest- und einen Höchstbeitrag, der als Begrenzung einzuhalten ist.

Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse ist aus steuerlichen Gründen nur eine Erhöhung der Beiträge möglich, nicht aber die Senkung: Die Beiträge an eine Unterstützungskasse sind nach § 4d EStG nur dann steuerlich absetzbar, wenn ihre Höhe über die gesamte Laufzeit hinweg gleich bleibt oder steigt.

Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung beim Wechsel des Arbeitgebers?

Wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, dann geht ihm die bis dahin erreichte Versorgung nicht verloren. Es ist beispielsweise möglich

  • die betriebliche Altersversorgung zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen

oder

  • den Vertrag auf ruhend zu setzen, wodurch keine weiteren Beiträge mehr anfallen, die unverfallbaren Anwartschaften jedoch erhalten bleiben.

Die folgenden Durchführungswege ermöglichen außerdem eine private Weiterführung der betrieblichen Altersversorgung:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

Ab wann gelten die Anwartschaften als unverfallbar?

Nach dem „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) gelten folgende Richtlinien für die Unverfallbarkeit von Anwartschaften:

  • vom Arbeitnehmer selbst eingezahlte Beiträge: sofort
  • vom Arbeitgeber geleistete Zuwendungen: nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren und nach Vollendung des 21. Lebensjahres

Ist die Mitnahme einer betrieblichen Altersversorgung gesetzlich geregelt?

Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Übernahme der betrieblichen Altersversorgung

Wenn zwischen allen Beteiligten – also dem alten Arbeitgeber, dem neuen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer – Einvernehmen herrscht, dann kann der neue Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung übernehmen. Das bedeutet, dass die Versorgungszusage genauso bestehen bleibt, wie sie vorher war. Der alte Arbeitgeber wird von seiner Schuld befreit. Der neue Arbeitgeber tritt in alle Rechte und Pflichten ein.

2. Übertragung der betrieblichen Altersversorgung

Der zweite – und häufigere – Weg, eine betriebliche Altersversorgung mitzunehmen, ist eine Übertragung. Auch hier erfolgt eine Fortführung durch den neuen Arbeitgeber, aber er kann nach Belieben einen anderen Durchführungsweg als den bisherigen bestimmen, solange er eine wertgleiche Zusage macht. Übertragen werden dabei die unverfallbaren Anwartschaften des Arbeitnehmers

Kann man die betriebliche Altersversorgung kündigen?

Nein. Eine betriebliche Altersversorgung kann nicht gekündigt werden. Arbeitnehmer, für die eine Mitnahme der betrieblichen Altersversorgung zu einem neuen Arbeitgeber keine Option darstellt, haben die folgenden Alternativen:

1. Private Weiterführung

Die private Weiterführung ist dann möglich, wenn die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds läuft. Der Arbeitnehmer übernimmt in diesem Fall den Vorsorgevertrag von seinem früheren Arbeitgeber.

2. Aussetzung der Beitragszahlungen

Darüber hinaus ist es möglich, die betriebliche Altersversorgung auf „ruhend“ zu setzen, wenn eine private Weiterführung ebenfalls nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Die Beitragszahlungen werden dabei eingestellt und die unverfallbaren Anwartschaften „eingefroren“. Die Auszahlung erfolgt dann wie ursprünglich geplant mit dem Erreichen des vereinbarten Rentenalters.

Sind bei der betrieblichen Altersversorgung Probezeiten oder Erdienbarkeitsfristen einzuhalten?

Probezeiten oder Erdienbarkeitsfristen spielen bei der betrieblichen Altersversorgung nur dann eine Rolle, wenn sie für die Geschäftsführerversorgung genutzt wird.

Vor allem bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die unmittelbar am unternehmerischen Erfolg teilhaben, möchten die Finanzbehörden jeden Verdacht auf den Missbrauch der betrieblichen Altersversorgung zur verdeckten Gewinnausschüttung ausräumen. Deswegen sollten für die steuerliche Anerkennung der Geschäftsführerversorgung die folgenden Richtlinien eingehalten werden:

1. Probezeit

Zwischen dem Eintritt des (Gesellschafter-) Geschäftsführers ins Unternehmen und dem Zeitpunkt der Versorgungszusage sollten

  • bei Neugründungen: fünf Jahre
  • bei bereits bestehenden Unternehmen: zwei bis drei Jahre

liegen.

2. Erdienbarkeitsfrist

Vom Zeitpunkt der Zusage bis zum Beginn der Rentenauszahlung müssen bei (Gesellschafter-) Geschäftsführern mindestens zehn Jahre vergehen.

Benötigt man für die betriebliche Altersversorgung einen Gesellschafterbeschluss?

Ein Gesellschafterbeschluss ist nur dann notwendig, wenn die betriebliche Altersversorgung genutzt wird, um Versorgungszusagen gegenüber (Gesellschafter-) Geschäftsführern zu machen. Dann ist er allerdings unverzichtbar für die Anerkennung der Zusage.

Kosten für die Insolvenzsicherung

Wenn die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionszusage, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds läuft, dann muss der Arbeitgeber nach dem Betriebsrentengesetz Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) werden und hierfür Beiträge entrichten. Dieser Verein leistet den Zahlungsausgleich an die Rentenberechtigten, falls eines seiner Mitgliedsunternehmen insolvent wird.
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