Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsrecht

Aktuell sinken die Zinsen für die handelsrechtliche Bewertung von Versorgungsverpflichtungen deutlich. Grund hierfür ist das lang anhaltende Niedrigzinsniveau, dass nun auch den 7-jährigen Durchschnittszins deutlich nach unten zieht. Die Bundesbank veröffentlicht jeden Monat die relevanten Zinssätze.
Die Folge sind jährliche Sonderzuführungen zur Rückstellung, verursacht durch das Absinken des maßgeblichen Zinssatzes. Hier stellt sich nun die Frage, wie diese Zuführung in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens zu verbuchen ist. Laut IDW RS HFA 30 gibt es dazu folgende Möglichkeiten:
Operatives Ergebnis Finanzergebnis
  • Dienstzeitaufwand
  • Änderungen der Bewertungsparameter (außer Zinsänderungen)
  • Bestandsveränderungen
  • Rückstellungsveränderungen durch Umstrukturierung oder Änderung von Versorgungszusagen
  • Auf-/Abzinsung der Rückstellungen
Zuordnungswahlrecht
Änderungen des Zinssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens (alle drei Effekte gemeinsam)
Konkret bedeutet dies, dass der Effekt aus der Änderung des Rechnungszinses im Finanzergebnis gebucht werden kann, und damit aus dem operativen Ergebnis fällt. Dies kann Auswirkungen auf verschiedene Unternehmenskennzahlen haben.