Pauschaldotierte Unterstützungskasse

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse  ist eine Art der Unterstützungskasse.

Vor- und Nachteile einer pauschaldotierten Unterstützungskasse

Ein wichtiges Argument für die pauschaldotierte Unterstüt­zungskasse ist die Tatsache, dass sie neben den allgemeinen Vorteilen der be­trieblichen Altersversorgung als Mittel der Gewinnung und Bindung von Be­schäftigten, für das Trägerunterneh­men eine Liquiditätsquelle darstellt.

Dies wird durch ein Darlehen der Unterstützungskasse an das Trägerunter­nehmen ermöglicht. Da die Zuwendung / Dotierung der Unter­stützungskasse und diese Dar­lehensgewährung nur als rein buchungstechnischer Vorgang  stattfinden, ist diese Liquiditätsquelle relativ einfach umzusetzen.

Ein weiterer Vorteil kann die Tatsache sein, dass die pauschaldotierte Unterstützungskasse von der Versi­cherungsaufsicht befreit  ist.  Außerdem, so wird für die pauschaldo­tierte Unter­stützungskasse argumen­tiert, muss das Trägerunternehmen keine Belas­tungen in Form einer Ver­pflichtung in der Bilanz ausweisen.  

Dass die Do­tierung (Zu­wendungen) nicht jährlich fest vorge­schrieben ist, kann einen weiteren Vorteil darstellen. Somit kann das Unternehmen unter Beachtung der Höchstgren­zen (§ 4d EStG) selbst über Mittelhöhe und Zeitpunkt der Zuführung entscheiden.

Grundsätzlich gibt es bei der pauschaldotierte Unterstüt­zungskasse keine Bilanzberührung. In der Praxis muss aber regelmäßig  im Bilanzanhang ein Fehlbetrag ausgewiesen werden, der die Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens voraussetzt. 

Negative Auswirkungen hat die  Überschrei­tung des zulässigen Kassenvermögens. Dies hätte eine partielle Steuerpflicht zur Folge.

Die Möglichkeiten und Vorteile einer pauschaldotierte Unterstützungskasse erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Verantwortung. Am Ende muss nicht nur der Darlehenszins der gewährten Darlehens erwirtschaftet werden sondern die Versorgungsleistungen müssen auch erbracht werden.

Das wichtigste Argument der pauschaldotierten Unterstützungskasse sollte, wie in allen anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, die Versorgung an sich sein.