Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist eine Art der Unterstützungskasse.
Ein wichtiges Argument für die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist die Tatsache, dass sie neben den allgemeinen Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung als Mittel der Gewinnung und Bindung von Beschäftigten, für das Trägerunternehmen eine Liquiditätsquelle darstellt.
Dies wird durch ein Darlehen der Unterstützungskasse an das Trägerunternehmen ermöglicht. Da die Zuwendung / Dotierung der Unterstützungskasse und diese Darlehensgewährung nur als rein buchungstechnischer Vorgang stattfinden, ist diese Liquiditätsquelle relativ einfach umzusetzen.
Ein weiterer Vorteil kann die Tatsache sein, dass die pauschaldotierte Unterstützungskasse von der Versicherungsaufsicht befreit ist. Außerdem, so wird für die pauschaldotierte Unterstützungskasse argumentiert, muss das Trägerunternehmen keine Belastungen in Form einer Verpflichtung in der Bilanz ausweisen.
Dass die Dotierung (Zuwendungen) nicht jährlich fest vorgeschrieben ist, kann einen weiteren Vorteil darstellen. Somit kann das Unternehmen unter Beachtung der Höchstgrenzen (§ 4d EStG) selbst über Mittelhöhe und Zeitpunkt der Zuführung entscheiden.
Grundsätzlich gibt es bei der pauschaldotierte Unterstützungskasse keine Bilanzberührung. In der Praxis muss aber regelmäßig im Bilanzanhang ein Fehlbetrag ausgewiesen werden, der die Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens voraussetzt.
Negative Auswirkungen hat die Überschreitung des zulässigen Kassenvermögens. Dies hätte eine partielle Steuerpflicht zur Folge.
Die Möglichkeiten und Vorteile einer pauschaldotierte Unterstützungskasse erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Verantwortung. Am Ende muss nicht nur der Darlehenszins der gewährten Darlehens erwirtschaftet werden sondern die Versorgungsleistungen müssen auch erbracht werden.
Das wichtigste Argument der pauschaldotierten Unterstützungskasse sollte, wie in allen anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, die Versorgung an sich sein.