Pensionsgutachten für Gesellschafter-Geschäftsführer

Sie haben eine bestehende Pensionszusage oder möchten eine neue Pensionszusage einrichten und benötigen ein Gutachten über die Höhe der Pensionsrückstellungen für die Handelsbilanz und die Steuerbilanz?
Hier sind Sie richtig! Beauftragen Sie das Pensionsgutachten gleich hier für 229 EUR!

Leistungsumfang des Pensionsgutachtens für Gesellschafter-Geschäftsführer

Unser Pensionsgutachten beinhaltet alle Werte, die Sie für die Bilanzierung der Pensionszusage benötigen:

Pensionsrückstellung für die Handelsbilanz

  • Erfüllungsbetrag gemäß § 253 HGB
  • vollständige Überleitungsrechnung vom Vorjahr mit Ausweis von Zinsaufwand, Aufwand aus der Zinsänderung, Personalaufwand
  • Ausweis von Saldierungsfähigem Vermögen und aktiven Unterschiedsbeträgen aus der Vermögensverrechnung
  • Unterschiedsbetrag gemäß § 263 Abs.6 HGB: Differenzbetrag zwischen der Bewertung mit dem 7-jährigen und dem 10-jährigen Rechnungszins, der einer Ausschüttungssperre unterliegt

Pensionsrückstellung für die Steuerbilanz

  • Teilwert gemäß § 6a EStG
  • Zuführung / Auflösung ausgehend von der Pensionsrückstellung des Vorjahres
  • Verteilungsbetrag aus der Umstellung von der Heubeck Richttafel 2005G auf die Heubeck Richttafel 2018 G

Beitragsbemessungsgrenze für den Pensionssicherungsverein
Sofern ihre Pensionszusage ganz oder teilweise vom gesetzlichen Insolvenzschutz erfasst ist.

Nötige Unterlagen zur Erstellung eines Pensionsgutachtens

Zur Erstellung eines Pensionsgutachtens benötigen wir Informationen über Ihre Pensionszusage und die Höhe der Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz und in der Handelsbilanz des Vorjahres. Idealerweise lassen Sie uns daher folgende Unterlagen zukommen:

  • Pensionszusage und gegebenenfalls vorhandene Nachträge
  • Pensionsgutachten des Vorjahres
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