Der Rentenbarwert ist das benötigte Anfangskapital, um bei einer gegebenen Verzinsung eine zukünftige Geldleistung (laufende Rente oder Kapitalabfindung) in einer spezifischen Höhe zu einem bestimmten Zeitpunkt zahlen zu können.
In der Praxis haben sich die sog. heubeckschen Richttafeln etabliert. In der Regel werden diese Richttafeln für die Berechnung der Rentenbarwerte zugrunde gelegt. Der Rentenbarwert nach Heubeck gibt demnach den Kapitalbedarf an, den die zusagende Firma benötigt, um die Altersrente bis zum statistischen Lebensendalter zu zahlen. Dabei wird unterstellt, dass dieser Kapitalbetrag ab Pensionsbeginn mit 6% netto p.a. investiert wird und bis zum statistischen Lebensendalter vollständig aufgezehrt wird. Würde der Pensionsberechtigte länger leben, muss die Firma weiteres Kapital zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen aufwenden bzw. es verbleibt ein Kapitalrestbetrag wenn der Versorgungsberechtigte früher verstirbt.
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